Bitte prüfe in deinen Versicherungsbedingungen, welchen Prozentsatz bzw. welche maximale Erstattungssumme deine PKV für Heil- und Hilfsmittel vorsieht. Liegt die Erstattung bei 100 % und ist kein Maximalbetrag oder Selbstbehalt vereinbart, muss deine PKV die Kosten vollständig übernehmen, sofern dein Tarif keine gesonderten Beschränkungen enthält.
Wichtig zu wissen:
Für physiotherapeutische Heilmittel gibt es keine amtliche Gebührenordnung wie für ärztliche Leistungen – auch wenn manche PKV diesen Eindruck erweckt oder eigene „offizielle“ Preislisten präsentiert. Private Physiotherapeut*innen dürfen ihre Honorare grundsätzlich selbst festlegen.
Ein Beispiel: Wenn wir z.B. ein Rezept für Krankengymnastik (KG), Manuelle Therapie (MT) und Massage ( KMT) bekomme, darf ich den vollen Satz von 198 €
z.B nach folgender Aufteilung: KG 65 € / MT 77 € / KMT 56€ abrechnen.
Die Krankenkasse erstattet davon allerdings unter Umständen nur z.B. KG 29,70€ / MT 35,60 € / KMT 21,70€ pro Behandlung je nach Vertrag und Krankenkasse.
Am Besten klärt ihr vorab mit eurer Krankenkasse, welche Beträge laut Heilmittelkatalog erstattet werden. Auf Wunsch erstelle ich euch gerne auch einen Kostenvoranschlag.
Viele private Krankenversicherungen orientieren sich bei der Erstattung an den Beihilfesätzen für Beamt*innen. Wenn du das möchtest, kann ich meine Abrechnung gerne auf dieser Grundlage erstellen.
Zum Beispiel: (Stand 1.02.2026)
Befund ( einmalig pro Rezept) - 16,50 €
KG (Krankengymnastik) - 29,70 €
MT (Manuelle Therapie)- 35,60 €
KMT (Klassische Massage Therapie) - 21,70 €
Bewegungsübungen - 13,70 €
MLD Großbehandlung 54 €
Hausbesuch Inkl. Fahrkosten- 27,60 €
Unsere Preise liegen absolut im üblichen Rahmen – selbst wenn deine PKV etwas anderes behauptet. Bei uns bekommst du eine hochqualifizierte, individuelle Betreuung, viele zusätzliche Fachfortbildungen sowie deutlich mehr Behandlungszeit als im kassenärztlichen Bereich.
Zudem gilt:
Deine PKV darf dir keine andere Praxis vorschreiben oder dich zu einer „günstigeren“ Praxis drängen. Die Versicherung darf ihre Leistungspflicht nicht auf die billigste Behandlungsform beschränken (BGH-Urteil).
Du hast immer freie Wahl, zu welcher Therapeutin oder welchem Therapeuten du gehen möchtest.
Bitte kläre deine individuellen Vertragsbedingungen sowie die Höhe der möglichen Kostenerstattung am besten vorab mit deiner privaten Krankenversicherung. So weißt du genau, welche Leistungen übernommen werden – und es lassen sich spätere Missverständnisse oder unnötige Kürzungen vermeiden.
Wenn du für deine Privat- oder Zusatzversicherung einen Kostenvoranschlag benötigst, erstelle ich dir diesen gerne vor Beginn der Behandlung. Der Kostenvoranschlag enthält alle geplanten Leistungen, die voraussichtliche Anzahl der Termine sowie die entsprechenden Kosten.
Damit kannst du bei deiner Versicherung vorab klären, ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist und ob ein ärztliches Rezept verlangt wird.
Leider kommt es immer wieder vor, dass private Krankenversicherungen ihren Versicherten Teile der rechtmäßig erhobenen Honorare für Heil- und Hilfsmittel nicht vollständig erstatten. Rechnungen werden gekürzt oder einzelne Positionen gar nicht übernommen. In den allermeisten Fällen geschieht das jedoch zu Unrecht – zahlreiche Gerichtsurteile der letzten Jahre bestätigen das.
Buche jetzt deinen Termin Online oder schreib mir gerne für kurzfristige Termine per WhatsApp, das Kontaktformular oder E-mail – ich melde mich mit passenden Terminvorschlägen bei dir.
Bitte beschreibe mir kurz, wie alt dein Kind ist, ob es Auffälligkeiten / Diagnosen gibt und wie dein Wohnort lautet.
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